In den letzten Jahren ist die Anzahl von Patienten mit Hautveränderungen aufgrund zunehmender Sonnenexposition und Solariumbesuche sprunghaft angestiegen. Die Bandbreite der Befunde reicht von einfachen Altersflecken bis hin zu Hauttumoren, welche aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit (leicht blutende Krusten, unregelmäßige Pigmentierung etc.) unbedingt entfernt und feingeweblich untersucht werden sollten.
Sog. „Leberflecke“ oder „Muttermale“ verändern manchmal mit den Jahren ihre Struktur und entarten. Daher sollte in diesen Fällen immer eine Entfernung und histologische Untersuchung erfolgen.
Neben diesen abklärungsbedürftigen Tumoren treten auch ästhetisch störende Hautveränderungen wie Pigmentflecken oder Warzen auf, welche aus rein kosmetischen Gründen entfernt werden.
Im Allgemeinen wird die Entfernung von Hauttumoren in örtlicher Betäubung und je nach Größenausdehnung und Körperlage ambulant oder stationär durchgeführt. Die Resektion erfolgt immer nach den Regeln der plastisch-ästhetischen Grundregeln. Die Haut weist sog. Spannungs- und Hautfaltenlinien auf, an denen sich der plastische Chirurg bei Schnittlegung orientiert. Damit ist eine spätere unauffällige Narbenbildung möglich.
Liegt eine bösartige Geschwulst vor, muss diese mit einem großem Sicherheitsabstand reseziert werden, ggf. erfolgt dann die Defektdeckung in einem 2. operativen Eingriff nach erhalt der endgültigen Histologie. Zum Verschluss des Defektes müssen dann oft lokale Lappenplastiken verwendet werden, da die Wunde für eine einfache Wundnaht zu groß ist.
Die Wundnaht erfolgt mit sehr feinem Nahtmaterial.
7 - 10 Tage nach dem Eingriff werden die Wundfäden entfernt. Eine Sonnenbestrahlung sollte für 8 Wochen unterbleiben bzw. ein hoher Lichtschutzfaktor verwendet werden.