Ein gutes Hörvermögen stellt die Voraussetzung dar für die Fähigkeit, mit der Umwelt optimal kommunizieren zu können. Einschränkungen der Hörfähigkeit können ein- oder beidseitig auftreten und sehr unterschiedliche Ursachen haben. Durch verschiedene Untersuchungsmethoden (siehe audiologische Diagnostik) können Erkrankungen des Hörorgans erkannt werden und in vielen Fällen Grundlage für eine hörverbessernde Therapie sein. Hierdurch kann letztlich die Kommunikationsfähigkeit und damit auch die Lebensqualität verbessert werden.
Eine Hörstörung kann einerseits durch eine Störung der Schallübertragung im Mittelohrraum (Trommelfell, Gehörknöchelchen) verursacht werden, andererseits kann es sich auch um eine Störung des Schallempfindungsapparates handeln. Im ersteren Fall kann ein operativer Eingriff häufig die Hörfähigkeit verbessern, im letzteren Fall ist in der Regel die Hörgeräteversorgung eine geeignete Therapieoption. In seltenen Fällen ist eine Versorgung mit einer Hörschneckenprothese (Cochlea Implant) angezeigt.
Der Hörverlust wird manchmal auch durch ein Cholesteatom (Knochenkaries) verursacht, welches durch langsames, schmerzfreies Wachstum die Strukturen im Mittelohr zerstören und zu ernsthaften und lebensbedrohlichen Komplikationen (Ertaubung, Gesichtsnervenlähmung, Hirnhautentzündung, Hirnabszess) führen kann. Hier muß zunächst eine sanierende Ohroperation und anschließend ein operativer Höraufbau durchgeführt werden.
Sanierende Operationen des Mittelohres und Rekonstruktionen des Trommelfells bzw. der Gehörknöchelchen werden in Vollnarkose durchgeführt. In der Regel ist ein 1-tägiger stationärer Aufenthalt sinnvoll, es kann aber bei weniger komplexen Operationen auch ambulant operiert werden. Für den Ersatz des Trommelfells wird körpereigenes Gewebe verwendet (Knorpelhaut / Knorpelplättchen), als Ersatz für die Gehörknöchelchenkette kommen Prothesen aus Titan zum Einsatz. Für ein gutes Einheilen wird in den Gehörgang eine Tamponade eingelegt und meist für 3 Wochen belassen.
In der Zeit der liegenden Gehörgangstamponade (3 Wochen) sollten große Luftdruckunterschiede (Flüge, Überwindung großer Höhen mit PKW oder Zug und Fahrten durch Tunnel) unbedingt vermieden werden. Erst nach Entfernung der Tamponade ist eine Hörkontrolle möglich - das endgültige OP-Ergebnis ist nach 4-5 Wochen zu erwarten, wenn Blut- und Gewebeflüssigkeit im Mittelohr vom Körper abgebaut wurde. Fliegen und Tauchen ist in der Regel bei komplikationsloser Abheilung nach 6 Wochen möglich.