Neugeborenen-Hörscreening / Kinderaudiometrie

Erfahren Sie mehr über die Hörprüfung bei Neugeborenen und Säuglingen sowie die Audiometrie bei Kleinkindern. Frühzeitige Hörtests ermöglichen eine rechtzeitige Erkennung von Hörstörungen und eine frühzeitige Intervention, um die Entwicklung des Hörvermögens zu fördern. Spezielle kinderaudiometrische Untersuchungen einschl. des Neugeborenen-Screenings werden an unserem Standort in Köln-Mülheim durchgeführt.

Neugeborenen- Hörscreening
Bleibende Hörstörungen treten bei etwa 2 von 1000 Neugeborenen auf. Angeborene oder um den Geburtszeitpunkt auftretende Hörstörungen sind zunächst nur schwer erkennbar, sollten jedoch möglichst frühzeitig erkannt werden, da durch eine rechtzeitige Behandlung die Folgen wie Störungen der Sprachentwicklung vermieden werden können.
Wann wird das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt?
Das Hörscreening wird in den ersten Lebenstagen Ihres Kindes durchgeführt, möglichst vor der Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Falls dies aus technischen oder anderen Gründen nicht erfolgen konnte, sollte das Hörscreening möglichst zeitnah durch eine spezialisierte Einrichtung wie bei z.B. an unserem Standort Köln-Mülheim nachgeholt werden .
Wie wird bei einem Neugeborenen ein Hörtest durchgeführt?
Zur Hörtestung von Neugeborenen stehen zwei Methoden zur Verfügung. Dabei handelt es sich um sog. „otoakustische Emissionen“ und um die „Hirnstammaudiometrie“ (englisch: brainstem evoked response audiometry, BERA oder auditory brainstem response, ABR).
Für beide Untersuchungen wird eine kleine Sonde, ähnlich einem Kopfhörer, in den äußeren Gehörgang eingebracht. Bei den „otoakustischen Emissionen“ (OAE) wird die Funktion der Sinneszellen im Innenohr überprüft. Bei der Hirnstammaudiometrie (BERA) wird die Funktion des Innenohres und der Hörbahn überprüft. Hierzu wird mittels Klebeelektroden die Hörsignalfortleitung ins Gehirn ihres Kindes gemessen. Beide Verfahren sind absolut schmerzfrei und können am spontan schlafenden Kind durchgeführt werden. Sofern kein erhöhtes Risiko für eine angeborene Schwerhörigkeit vorliegt, erfolgt die Prüfung mittels der OAE. Bei Bedarf oder bei vorliegenden Risikofaktoren kann zusätzlich eine BERA durchgeführt werden. Ein auffälliges Messergebnis bedeutet aber nicht immer, dass ein Kind schwerhörig ist. Zum Beispiel kann die Signalaufnahme verzerrt werden, wenn das Kind unruhig ist, lediglich etwas harmlose Flüssigkeit im Ohr hat oder Hintergrundgeräusche stören.
Eine Hörstörung muss sich nicht sofort nach der Geburt zeigen, sie kann sich auch im Laufe der ersten Lebensjahre, zum Beispiel durch Infektionskrankheiten, entwickeln. Deshalb empfehlen wir Ihnen als Eltern auch nach einem unauffälligen Testergebnis, dass Sie auch weiterhin darauf achten, ob Ihr Kind gut auf akustische Reize reagiert.

Kleinkinderaudiometrie
An unserem Standort in Köln-Mülheim bieten wir neben der allgemein üblichen Hördiagnostik wie der Tonschwellenaudiometrie, Sprachaudiometrie und den objektiven Messverfahren wie OAE / BERA etc. auch die Möglichkeit der oben beschriebenen Spielaudiometrie und Kontrolle des Richtungshörvermögens.
Zwischen dem 1. bis 3. Lebensjahr reagieren Kinder durch bewusste Reaktionen auf Schallreize, so dass sich durch Konditionierung die Hörschwellen bereits relativ genau ermitteln lassen. Bei der Konditionierung erfolgt eine gleichzeitige Darbietung von akustischem und optischen Reiz, wobei im Verlauf der Untersuchung der optische Reiz schließlich unterbleibt. Das Kind stellt sich auf das bewusste Hören ein bzw. wird daraufhin trainiert. Ab ca. dem 4. Lebensjahr lässt sich mit Hilfe der Spielaudiometrie eine gesteigerte Aufmerksamkeit des Kindes erreichen, wobei die uninteresssante Hörprüfung mit einem interessanten Spielvorgang gekoppelt wird. Bei einer richtigen Reaktion auf einen akustischen Reiz erfolgt eine Belohnung durch spielerische Tätigkeit. Das Kind beginnt zu lauschen, wobei die Hörprüfung bereits mit Kopfhörern erfolgen kann. Der Übergang in den Bereich der konventionellen Audiometrie ist fließend. Eine sichere Hörschwellenbestimmung ist altersunabhängig mit Hilfe der Elektrischen Reaktions-Audiometrie (ERA) möglich. Die Erfassung frühkindlicher Hörstörungen sollte spätestens nach Ablauf der ersten 6 Lebensmonate erfolgt sein. Bis zu einer gegebenenfalls notwendigen Therapie sollte möglichst nicht mehr Zeit vergehen, weil durch frühzeitige akustische Stimulation die Hörbahn besser reift.
Auditive Verarbeitungs- und/oder Wahrnehmungsstörung (AVWS)
Eine auditive Verarbeitungs- und/oder Wahrnehmungsstörung (AVWS) liegt vor, wenn bei normalem Tonaudiogramm zentrale Prozesse des Hörens gestört sind. Kinder, die davon betroffen sind, haben Schwierigkeiten bei der Lautunterscheidung und dem Erkennen und Verstehen akustischer Signale. Zudem ist das häufig das Stereohören beeinträchtigt. Sie hören zwar, was gesprochen wird, können es aber nicht richtig verstehen und einordnen und somit auch oft nicht adäquat reagieren. Eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung ist somit eine Informationsverarbeitungsstörung des Gehörten, die einen großen Einfluss vor allem auf die sprachlichen und schriftsprachlichen Leistungen der Kinder hat.
Wir bieten in unserer Praxis in Köln-Mülheim verschiedene Testverfahren an, mit deren Hilfe eine vermutete AVWS-Erkrankung erkannt werden kann (z.B. Mottier-Test, Tests zum phonologischen Kurzzeitgedächtnis, Tests zur Phonemidentifikation und -analyse.
Kosten der AVWS-Diagnostik
Die Privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, bei den Gesetzlichen Krankenkassen ist eine Kostenübernahme nicht gegeben. Hier liegen die Kosten auf Grundlage der GOÄ (Gebürenordnung für Ärzte) in der Regel zwischen 45 und 120 €.